Schon im Jahr 2006 schlug eine EU-Kommission vor, die Endverbraucherpreise für Gespräche innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten zu senken. Eigentlich wollte man bewirken, dass ankommende Gespräche in der EU keine Kosten mehr für den Anrufenden verursachen dürfen. Letztendlich einigte man sich auf einen mehrstufigen Plan, mit dem von 2008 bis 2011 Preisobergrenzen häppchenweise festgelegt werden:
| ab 30. August 2008 | ab 1. Juli 2009 | ab 1. Juli 2010 | ab 1. Juli 2011 | |
| SMS | - | 13,09 Cent/SMS | 13,09 Cent/SMS | 13,09 Cent/SMS |
| abgehende Gespräche | 54,74 Cent/Min | 51,17 Cent/Min | 46,41 Cent/Min | 41,65 Cent/Min |
| ankommende Gespräche | 26,18 Cent/Min | 22,61 Cent/Min | 17,85 Cent/Min | 13,09 Cent/Min |
Zusätzlich hat die EU festgelegt, dass seit Juli 2009 abgehende Gespräche nach den ersten halben Minute und bei ankommenden sogar sofort sekundengenau abgerechnet werden müssen. Seit Juli 2010 muss die Abrechnung immer sekundengenau erfolgen.
Dies sind also nicht die Preise, die Ihnen zwangsweise berechnet werden müssen, sondern deren gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenzen. Angesichts der Tatsache, dass allein die Durchsetzung dieser Preis-Deckelung viel Kraft gekostet hat, ist aber davon auszugehen, dass diese Grenzen nicht wirklich deutlich unterschritten werden.
Zweifelhafte Werbeaussagen zur Hauptreisezeit
Rechtzeitig zu den Preisumstellungen werben zahlreiche Mobilfunkanbieter mit den neuen Preisen, die sie den Verbrauchern als besonders preiswert ankündigen. In den meisten Fällen liegen jedoch die neuen Preise nur minimal unterhalb der vorgeschriebenen Obergrenze. Dass diese auch bei sämtlichen anderen Anbietern gelten, wird in den Werbeslogans natürlich nicht genannt. Hier ist es nur vorteilhaft, dass offenbar zufällig alle 4 Termine immer in Europas Hauptreisezeit liegen und viele Verbraucher von der EU-Verordnung gar keine Ahnung haben.
Daten-Roaming in der EU
Preisobergrenzen existieren bislang ausschließlich für Telefonate und SMS, jedoch nicht für die Nutzung des mobilen Internets. Hier ist also den Anbietern ohne jegliche Begrenzung selbst überlassen, wie sie den Datenverkehr abrechnen. Dementsprechend fallen hier Preisspannen von 2 bis 20 Euro pro Megabyte an. Es gelten folgende Maximalpreise:
| ab Juli 2010 | ab Juli 2011 | |
| Daten-Roaming | 95,2 Cent/MByte | 59,5 Cent/MByte |
Zuvor bot die EU-Verordnung als einzigen Schutz, dass die Mobilfunkanbieter die Datenverbindung trennen sollen, sobald ein Betrag rund 60 Euro angefallen ist. Wer allerdings nicht weiß, warum die Verbindung plötzlich unterbrochen wurde, wird sich gleich danach erneut in das mobile Internet einwählen und zahlt weiter.















