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Kindergeldantrag In Anlehnung an das heute in Leipzig gefällte Urteil zur GEZ-Gebührenpflicht beantrage ich hiermit Kindergeld für zunächst 1 Kind sowie entsprechend einen Kinderfreibetrag. Zusätzliches Kindergeld, bzw. weitere Kinderfreibeträge für jeweils 1 weiteres Kind bitte ich im Abstand von jeweils 9 Monaten automatisch zu ergänzen.
Zur Begründung:
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass man selbst dann GEZ-Gebühren zahlen müsse, wenn man einen internetfähigen PC besitzt, diesen jedoch nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen nutze. Das Vorhandensein des Gerätes und die reine Möglichkeit der Nutzung reiche hierzu aus. Ich selbst habe zwar keine Kinder, jedoch ist das dazu nötige Gerät sowohl vorhanden als auch in technischer Hinsicht betriebsbereit.
Eine Ablehnung dieses Antrages seitens der KEZ (Kindereinzugszentrale) wäre gem. o.g. Urteils nur möglich, wenn der Aufwand der faktischen Kindererzeugung im Verhältnis zur unterbundenen Kindererzeugung als zu hoch angesehen wird. In diesem Fall bitte ich um Erstattung der bei mir zwangsweise anfallenen Unkosten (ein 100er-Pack pro Jahr, ich bevorzuge extradünn ohne Noppen) zur aktiven Vermeidung der Kindererzeugung sowie steuerlicher Berücksichtigung des zusätzlichen Zeitaufwandes bei deren Anwendung in Entsprechung meines durchschnittlichen Bruttostundenlohnes.
Du wirst lachen, mein Steuerberater hat gerade zurückgerufen (kein Scherz):
Dadurch, dass ich die Lümmeltüten erwähnt habe, hab ich schon eingestanden, ohnehin einen nicht unerheblichen Zusatzaufwand zu betreiben, um die Kindererzeugung zu verhindern. Selbst, wenn meine Begründung für den Antrag in sich schlüssig wäre, so hätte ich damit allerdings nachgewiesen, dass ich gar nicht kindererzeugungswillig sei. Anders als beim Radiohören kann man also bei der Kindererzeugung durchaus seinen expliziten Gegenwillen bekunden.
Dadurch, dass ich (wie ich ja blöderweise geschrieben habe) die Gegenmaßnahmen ohnehin schon nutze, entsteht auch kein Zusatzaufwand, der erstattet werden könnte. Allerdings ergäbe sich daraus die Möglichkeit, die kindererzeugungsverhindernden Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Zugunsten des Allgemeinwohls wird da aber wohl (wie bei der GEZ-Gebühr) jede Klage eh von vornherein verloren sein.
Okay, das ist dann technisches Kastrieren...wie man es in Schulen mit Fernsehern und Radios macht, wo man das Empfangsteil ausbaut bzw. stilllegt
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