Lokalisierung über das Handynetz
Ein eingeschaltetes Handy ist immer in Kontakt mit seinem Mobilfunknetz, beispielsweise dem Vodafone-Netz. So kann es jederzeit Anrufe und Kurznachrichten entgegennehmen. Dazu stellen das Handy und einer der naheliegenden Funkmasten eine Verbindung her. Auf Basis dieser Information wird die Handylokalisierung durchgeführt. Wenn es sich um einen Ballungsraum handelt, sind viele dieser Funkmasten in der Nähe und das Handy kann recht genau lokalisiert werden, falls aber nur wenige Funkmasten in der Umgebung vorhanden sind, ist die Lokalisierung entsprechend ungenauer.
Lokalisierungsangebote eignen sich für viele Zwecke. Bespielsweise gibt es Suchfunktionen für Freunde oder Kinder, Hinweise auf Geschäfte oder Restaurants in der Nähe oder für Unternehmen die Überwachung eines Fuhrparks.
Kritisch ist das so genannte Tracking immer dann, wenn Menschen heimlich und ohne ihre Zustimmung lokalisiert werden. Das ist technisch möglich, aber illegal. Denn die datenschutzrechtlich zwingende Voraussetzung für die Übermittlung und Nutzung von Standortdaten ist die Einwilligung der Betroffenen, heißt es beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz in Bonn.
Diese Voraussetzung erfüllt Vodafone bereits seit Einführung der kommerziellen passiven Lokalisierung durch den Einsatz eines speziellen, sogenannten \"Privacy Management", welches generell die Basis für die Anmeldung der Kunden zu passiven Lokalisierungsdiensten ist. Findet eine passive Lokalisierung eines Endgerätes statt, so erhält die Person, die im Besitz des Handys ist, nach dem Zufallsprinzip, mindestens aber bei jeder zehnten Lokalisierung eine SMS, in der über die Lokalisierung und die Option, diese abzustellen, informiert wird. Durch diese ergänzende Maßnahme sorgt Vodafone dafür, dass eine missbräuchliche Nutzung passiver Lokalisierungsdienste nicht möglich ist.
Nur im Notfall oder auf richterlichen Beschluss hin darf jedes Handy auch sofort über die Polizei lokalisiert werden.