Beschwerden bei falschen oder überhöhten Telefonrechnungen
Liegt eine vermeintlich zu hohe Rechnung vor, sollte sich der Kunde an den Anbieter wenden, der den fraglichen Betrag in Rechnung gestellt hat, und einen Einzelverbindungsnachweis anfordern. Die genauen Kontaktdaten sind in aller Regel auf der Telefonrechnung zu finden. Ist der Kunde auch nach Prüfung des Einzelverbindungsnachweises noch der Ansicht, dass der Rechnungsbetrag falsch ist, sind einige wichtige Dinge zu beachten. "Zunächst ist es empfehlenswert, die Ungereimtheiten noch einmal mit dem Anbieter direkt zu klären und eine Einigung zu erzielen. Parallel sollte die Rechnung bezahlt werden, allerdings abzüglich der fraglichen Posten", erläutert Seute. Über die Kürzung muss sowohl der betroffene Anbieter, beispielsweise ein Call-by-Call-Unternehmen, als auch der Rechnungssteller, wie die Deutsche Telekom, informiert werden. So wird sicher gestellt, dass diejenigen Anbieter, die korrekt abgerechnet haben, ihr Geld ordnungsgemäß erhalten. Ebenso sind weiterhin alle Dienste am betroffenen Anschluss problemlos nutzbar. Für etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten muss der gesamte Vorgang gut dokumentiert werden.