Handys machen Zigarettenautomaten jugendsicher

Um von Anfang an alle Aspekte des Jugendschutzes zu beachten, ließ S+M, ein Spezialunternehmen für Zahlungssysteme und Steuerungen in Verkaufsautomaten, die Entwicklung von \"m/gate\" durch die auf Informationsrecht und gewerblichen Rechtschutz spezialisierte Dortmunder Kanzlei Apel Höch begleiten. Insbesondere den Zigarettenautomatenaufstellern und der Tabakindustrie brennt das Thema buchstäblich auf den Nägeln. Der Gesetzgeber fordert, dass alle rund 780.000 Zigarettenautomaten in Deutschland ab 1. Januar 2007 durch technische Maßnahmen so gestaltet sein müssen, dass eine Abgabe von Zigaretten an Jugendliche unter 16 wirksam verhindert wird.
Momentan setzt die Automatenindustrie in dieser Frage auf den Einsatz von Geldkartenlesegeräten, doch auch durch die Handy-Technologie lässt sich die Altersverifikation an Verkaufsautomaten einfach und sehr sicher gestalten. So geht es: Nach einmaliger Registrierung erhalten Handynutzer eine Jugendschutz-PIN. Damit werden die Automaten entweder altersgemäß beispielsweise an die Altersgruppen 16+ und 18+ freigegeben oder sie bleiben gesperrt. Dazu wählen die Konsumenten vor Ort eine am Automaten angegebene Rufnummer und geben dann die Zahlenfolge ihrer Jugendschutz-PIN ein.
Thorsten Stuke, Systementwickler für die S+M, rechnet damit, dass durch den Einsatz der Mobiltelefone der Kundenkreis für Automatenverkäufe deutlich erweitert werden kann, ohne Jugendschutzbestimmungen zu verletzen: \"Handys sind - anders als die Geldkarte - nicht nur in Deutschland, sondern auch international sehr weit verbreitet.\" Dass sie künftig auch als Jugendschutz-Sperre erfolgreich eingesetzt werden können, geht auf die Initiative von M-Commerce-Rechtsexperte Dr. Michael Schriek aus der Dortmunder Kanzlei Apel Höch zurück: \"Die Umsetzung des Schutzstandards, der im Jugendschutzgesetz leider nicht näher definiert wurde, erforderte von Anfang an eine intensive Zusammenarbeit mit den Systementwicklern der S+M aus Erkelenz. Wir haben m/gate dann der Kommission für Jugendmedienschutz in München zur Prüfung vorgelegt. Die positive Bewertung der KJM als wirksames Altersverifikationssystem für Jugendschutz im Internet ist auch auf Verkaufsautomaten anwendbar. Dies gibt der neuen Handy-Technologie der S+M die erforderliche Rechtssicherheit.\"