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Handykosten innerhalb der EU

Nach vielen des Jahren teuren Mobiltelefonierens im Ausland tut sich nun etwas in der Europäischen Union: Nach zahllosen Rangeleien hat man zugunsten des Verbrauchers die Preis-Obergrenzen für Roamingkosten festgelegt.

Schon im Jahr 2006 schlug eine EU-Kommission vor, die Endverbraucherpreise für Gespräche innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu senken. Eigentlich wollte man bewirken, dass ankommende Gespräche in der EU keine Kosten mehr für den Anrufenden verursachen dürfen. Letztendlich einigte man sich auf einen mehrstufigen Plan, mit dem die Preisobergrenzen im Jahresabstand jeweils zum 1. Juli eines Jahres häppchenweise gesenkt werden:

ab Juli 2009 ab Juli 2010 ab Juli 2011 ab Juli 2012 ab Juli 2013
SMS - 13,09 Cent 13,09 Cent 10,71 Cent 9,52 Cent
abgehende Gespräche 51,17 Cent 46,41 Cent 41,65 Cent 34,51 Cent 28,59 Cent
ankommende Gespräche 22,61 Cent 17,85 Cent 13,09 Cent 9,52 Cent 5,95 Cent
Alle Preise jeweils in Cent/Minute

Zusätzlich hat die EU festgelegt, dass seit Juli 2009 abgehende Gespräche nach den ersten halben Minute und bei ankommenden sogar sofort sekundengenau abgerechnet werden müssen. Seit Juli 2010 muss die Abrechnung immer sekundengenau erfolgen.

Dies sind also nicht die Preise, die Ihnen zwangsweise berechnet werden müssen, sondern deren gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenzen. Angesichts der Tatsache, dass allein die Durchsetzung dieser Preis-Deckelung viel Kraft gekostet hat, ist aber davon auszugehen, dass diese Grenzen auch weiterhin nicht wirklich deutlich unterschritten werden.

Zweifelhafte Werbeaussagen zur Hauptreisezeit

Rechtzeitig zu den Preisumstellungen werben zahlreiche Mobilfunkanbieter mit den neuen Preisen, die sie den Verbrauchern als besonders preiswert ankündigen. In den meisten Fällen liegen jedoch die neuen Preise nur minimal unterhalb der vorgeschriebenen Obergrenze. Dass diese auch bei sämtlichen anderen Anbietern gelten, wird in den Werbeslogans natürlich nicht genannt. Hier ist es nur vorteilhaft, dass offenbar zufällig alle Termine immer in Europas Hauptreisezeit liegen und viele Verbraucher von der EU-Verordnung gar keine Ahnung haben.

Weltweite Obergrenze beim Daten-Roaming

Preisobergrenzen existierten bislang ausschließlich für Telefonate und SMS, jedoch nicht für die Nutzung des mobilen Internets. Hier war bislang also den Anbietern ohne jegliche Begrenzung selbst überlassen, wie sie den Datenverkehr abrechnen. Dementsprechend fielen hier Preisspannen von 2 bis 20 Euro pro Megabyte an.

Neu ist seit dem 1. Juli 2012 auch hier eine EU-weite Regelung, die den Megabyte-Preis nun auf 83,30 Cent limitiert. In den kommenden Jahren wird dieser Preis weiter gedeckelt und sinkt dann zum 1. Juli 2013 auf 53,55 Cent bzw. im Jahr 2014 auf 23,80 Cent.

Bis 2012 bot die EU-Verordnung als einzigen Schutz, dass die Mobilfunkanbieter die Datenverbindung trennen und den Verbraucher per SMS informieren sollten, sobald ein Betrag rund 50 Euro angefallen ist. An dieser Regelung hat sich erfreulicherweise viel getan. Zum einen darf kein Netzbetreiber mit Sitz in der EU seinen Kunden mehr als 50 Euro für das Datenroaming berechnen. Diese Grenze gilt allerdings netto, also in Deutschland zzgl. 9,90 Euro Mehrwertsteuer. Im Gegensatz zu den SMS- und Gesprächspreisen gilt dies nun auch weltweit. Es spielt also nun keine Rolle mehr, in welchem Land man sein Smartphone benutzt.


[le]

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