Gebrauchte Handys
Garantie oder Gewährleistung?

Nochmal kurz zum Unterschied:
Die \"Gewährleistung\" regelt nur, dass ein Gerät beim Kauf auch tatsächlich die versprochenen Merkmale und Funktionen aufweist. Fehlt eine zugesagte Funktion oder hat die integrierte Kamera nur 2 statt der angepriesenen 3 Megapixel, so hat man dann bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist Zeit, diesen Mangel geltend zu machen. Die \"Garantie\" hingegen gibt der Verkäufer auf später auftretende und somit neu entstandene Fehler.Seit 2002 gibt es auf alle Neugeräte eine gesetzliche Mindestgewährleistung von 2 Jahren. Kauft man sich also ein gebrauchtes Handy, das erst 1 Jahr alt ist, so besteht hier (zumindest theoretisch) noch eine Restgewährleistung oder auch eine Restgarantie des ursprünglichen Herstellers bzw. Verkäufers. Um die allerdings auch zu bekommen, benötigt man in aller Regel aber den damaligen Kaufbeleg.
le, Foto: Vodafone
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