Abschreibung Smartphone – Anleitung für den Steuerabzug

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Smartphones und andere mobile Endgeräte können für berufliche Zwecke steuerlich abgeschrieben werden. Die Abschreibung, auch Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt, erlaubt es, die Kosten für die Anschaffung eines Smartphones über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen. Dadurch lässt sich die Steuerlast reduzieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Smartphone steuerlich absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Berechnung der Abschreibung funktioniert.

Wichtige Erkenntnisse

  • Smartphones und andere mobile Endgeräte können für berufliche Zwecke steuerlich abgeschrieben werden.
  • Die Abschreibung, auch Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt, ermöglicht es, die Anschaffungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen.
  • Durch die Abschreibung kann die Steuerlast reduziert werden.
  • Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Smartphone-Abschreibung möglich ist.
  • Die lineare und degressive Abschreibungsmethode bieten verschiedene Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Einführung

Eine Abschreibung, auch Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt, ermöglicht es, Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr genutzt werden, steuerlich geltend zu machen. Die Kosten werden dabei über die Nutzungsdauer des Gegenstands verteilt. So lassen sich die Steuerzahlungen reduzieren.

Was ist eine Abschreibung?

Eine Abschreibung ist ein Verfahren, bei dem die Kosten für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts, wie beispielsweise eines Smartphones, über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden können. Dadurch können die Steuerzahlungen gesenkt werden.

Warum Smartphone abschreiben?

Für Smartphones und andere mobile Endgeräte, die beruflich genutzt werden, kann eine Abschreibung vorgenommen werden. Dadurch können die Anschaffungskosten teilweise oder sogar vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dies führt zu einer Senkung der Steuerlast und erhöht somit den effektiven Nettoverdienst.

Voraussetzungen für die Smartphone-Abschreibung

Damit ein Smartphone steuerlich abgeschrieben werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Berufliche Nutzung

Das Smartphone muss überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine rein private Nutzung schließt eine Abschreibung aus.

Nutzungsdauer über ein Jahr

Das Smartphone muss voraussichtlich länger als ein Jahr genutzt werden. Kurzlebige Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres verbraucht oder genutzt werden, können nicht abgeschrieben werden.

Abnutzbarkeit

Das Smartphone muss abnutzbar sein, also an Wert verlieren, wenn es genutzt wird. Grundstücke und Immobilien sind von der Abschreibung ausgenommen, da sie sich in der Regel nicht abnutzen.

abschreibung smartphone – Die Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer, also der Zeitraum, über den ein Smartphone steuerlich abgeschrieben werden kann, richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung). Diese legen für verschiedene Wirtschaftsgüter die durchschnittliche Nutzungsdauer fest.

AfA-Tabellen bestimmen die Nutzungsdauer

Für Smartphones beträgt die Nutzungsdauer laut AfA-Tabellen 5 Jahre. Das bedeutet, dass Sie die Anschaffungskosten für ein Smartphone über einen Zeitraum von 5 Jahren steuerlich geltend machen können, indem Sie jährlich 1/5 der Kosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen.

Nutzungsdauer für Smartphones

Die AfA-Tabellen berücksichtigen den durchschnittlichen technischen und wirtschaftlichen Verschleiß der jeweiligen Wirtschaftsgüter und bieten so eine verlässliche Grundlage für die Berechnung der Abschreibung.

Lineare Abschreibungsmethode

Die lineare Abschreibung ist die gängigste Methode, um Smartphone-Kosten steuerlich geltend zu machen. Dabei werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt.

Gleichmäßige Verteilung der Kosten

Die jährliche lineare Abschreibung berechnet sich, indem man die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilt. Für ein Smartphone mit Anschaffungskosten von 800 Euro und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ergibt sich eine lineare Abschreibung von 160 Euro pro Jahr (800 Euro / 5 Jahre).

Berechnung der linearen Abschreibung

Der Vorteil der linearen Abschreibung liegt in ihrer Einfachheit. Sie führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der steuerlichen Entlastung über die gesamte Nutzungsdauer.

Degressive Abschreibungsmethode

Neben der linearen Abschreibung gibt es noch eine weitere Methode, um Smartphone-Kosten steuerlich geltend zu machen: die degressive Abschreibung.

Beschleunigte Abschreibung in den ersten Jahren

Bei der degressiven Abschreibung können in den ersten Jahren nach der Anschaffung höhere Beträge abgeschrieben werden als bei der linearen Methode. Dadurch ergibt sich in den Anfangsjahren eine größere steuerliche Entlastung.

Voraussetzungen für die degressive Abschreibung

Voraussetzung für die degressive Abschreibung ist, dass das Smartphone zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 angeschafft wurde. Der degressive Abschreibungssatz darf maximal das 2,5-fache des linearen Satzes betragen, jedoch höchstens 25 Prozent pro Jahr.

Mischnutzung: Private und berufliche Nutzung

Werden Smartphones sowohl für private als auch für berufliche Zwecke genutzt, ist eine anteilige Abschreibung möglich. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel, dass 50 Prozent der Kosten der beruflichen Nutzung zuzurechnen sind, sofern keine genauere Aufteilung nachgewiesen werden kann.

Beispiel: Kosten für ein Smartphone 800 Euro. Berufliche Nutzung 50 Prozent. Abschreibbare Kosten: 400 Euro (800 Euro x 0,5).

Wichtig ist, dass die private und berufliche Nutzung klar voneinander getrennt werden können. Idealerweise verfügt man über ein separates Gerät für den Beruf.

Anteilige Abschreibung

Sonderregeln für Selbstständige

Für Selbstständige gelten bei der Abschreibung von Smartphones einige Sonderregeln. Diese betreffen insbesondere die Abgrenzung von Betriebsausgaben sowie die Handhabung von getrennten Anschlüssen und Abrechnungen.

Abgrenzung von Betriebsausgaben

Selbstständige können Smartphone-Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Dafür müssen sie die berufliche Nutzung vom privaten Gebrauch klar abgrenzen können.

Getrennte Anschlüsse und Abrechnungen

Am einfachsten ist es, wenn Selbstständige über einen separaten Mobilfunkvertrag für den Beruf verfügen. Dann können die Kosten problemlos als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wird das private Smartphone auch beruflich genutzt, muss der Anteil der beruflichen Nutzung genau dokumentiert werden.

Tipps für die Steuererklärung

Um die Smartphone-Abschreibung in der Steuererklärung geltend zu machen, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Zum einen ist es unerlässlich, sorgfältig alle Belege und Nachweise über den Kauf und die Nutzung des Smartphones aufzubewahren. Diese Unterlagen müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden können.

Belege und Nachweise aufbewahren

Bewahren Sie alle relevanten Rechnungen, Quittungen und Dokumente sicher auf, um im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt gerüstet zu sein. Die lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um die Smartphone-Abschreibung in der Steuererklärung geltend zu machen.

Steuersoftware nutzen

Die Berechnung der Abschreibung kann durchaus komplex sein. Hier kann die Nutzung von Steuersoftware wie WISO Steuer eine große Erleichterung bringen. Die Software kennt die aktuellen AfA-Tabellen und nimmt Ihnen die Berechnungen ab, sodass Sie sicher und zeitsparend Ihre Steuern erklären können.

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Fazit

Die Abschreibung von Smartphones bietet Arbeitnehmern und Selbstständigen die Möglichkeit, einen Teil der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Voraussetzungen sind eine überwiegende berufliche Nutzung, eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und die Abnutzbarkeit des Geräts.

Die lineare Abschreibung über 5 Jahre ist die gängigste Methode, aber auch die degressive Abschreibung in den ersten Jahren kann vorteilhaft sein. Bei gemischter Nutzung ist eine anteilige Abschreibung möglich.

Wichtig ist, dass alle Belege sorgfältig aufbewahrt und gegebenenfalls Steuersoftware zur Berechnung genutzt wird. So lässt sich die Smartphone-Abschreibung optimal in der Steuererklärung geltend machen und die Steuerlast fazit smartphone abschreibung reduzieren.

FAQ

Was sind die Voraussetzungen für die steuerliche Abschreibung eines Smartphones?

Damit ein Smartphone steuerlich abgeschrieben werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1) Überwiegende berufliche Nutzung, 2) Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr, 3) Abnutzbarkeit des Geräts.

Wie lange kann ein Smartphone steuerlich abgeschrieben werden?

Laut den amtlichen AfA-Tabellen beträgt die Nutzungsdauer für Smartphones 5 Jahre. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 5 Jahren steuerlich geltend gemacht werden können.

Welche Methoden der Abschreibung gibt es?

Es gibt zwei Methoden der Smartphone-Abschreibung: 1) Lineare Abschreibung – die Kosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, 2) Degressive Abschreibung – in den ersten Jahren können höhere Beträge abgeschrieben werden.

Wie kann ich die Smartphone-Abschreibung in der Steuererklärung geltend machen?

Um die Smartphone-Abschreibung in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie sorgfältig alle Belege aufbewahren und gegebenenfalls eine Steuersoftware nutzen, die Ihnen die Berechnungen abnimmt.

Gibt es Sonderregeln für Selbstständige bei der Smartphone-Abschreibung?

Ja, für Selbstständige gelten einige Sonderregeln: 1) Abgrenzung von Betriebsausgaben, 2) Getrennte Mobilfunkverträge und Abrechnungen für berufliche und private Nutzung.